Feuerschutzamt
Das Departement für Justiz und Sicherheit ist zuständig für die Aufsicht über den Feuerschutz sowie für den Vollzug der kantonalen Feuerschutzaufgaben. Die Durchführung obliegt dem kantonalen Feuerschutzamt. Dieses ist der Gebäudeversicherung angegliedert.
Gebäudeversicherung und Feuerschutzamt bilden personell, finanziell und organisatorisch eine Einheit.
Brandvorbeugung
- Beratung von Bauherren, Architekten, Planern und Handwerkern in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Verfügung der feuerpolizeilichen Auflagen.
- Abnahme von Bauvorhaben und Erteilung der Betriebsbewilligung. Mängelrapporte zuhanden der Gebäudeversicherung. Periodische Kontrollen.
- Beratung und Subventionierung für bauliche Vorbeugemassnahmen wie Brandmauern, Blitzschutzanlagen, Branderkennungsanlagen u.ä..
- Beratung und Schulung der Feuerschutzorgane der Gemeinden.
- Risikobewertung grösserer Objekte für die Gebäudeversicherung
Löschwasserversorgung
- Mitberatung beim Ausbau der Wasserversorgung gemäss kantonalem Richtplan.
- Verbesserung der Löschwasserversorgung, Förderung von abgelegenen und Gemeinschaftsanlagen durch Subventionen.
Brandbekämpfung
- Beratung und Koordination der Schadenwehren (Feuer-, Öl-, Chemie- und Strahlenwehr) bezüglich Anschaffungen, Ausbildung und Alarmierung inklusive deren Subventionierung.
- Inspektion der Feuerwehren durch Alarmübungen und Beurteilung der Ausbildung.
- Administration der Alarmzentrale für die Feuerwehr.
- Administration der Kurse des Feuerwehrverbandes.
- Beratung bei der Umsetzung des Konzepts Feuerwehr 2000plus.

Gebäude- versicherung Thurgau
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